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Fritzz Teinfelder aus Teinfelt (1), der wegen Diebstahl u. anderen todeswürdigen Verbrechen aus der Herrschaft Hohenburgg (2) geflohen war, verpflichtet sich gegenüber Bischof Johann II. von Regensburg gegen Erteilung eines einmaligen Geleits in die Herrschaft Hohenburg dazu, diese danach nie wieder zu betreten u. auf alle Feindseligkeiten gegen das Hochstift Regensburg zu verzichten. S: Fritzzen Kempnaters ... zu Rosenberk (2) d.J., bfl. Richter von Hohenburg. A: Deinfelder: Fritz, Deinfeld

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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