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Preußische Regierung Aurich (1885-1945): Abt. 1, Allgemeine
Verwaltung, Polizei, Gesundheit, Soziales, Bauwesen
etc. (Bestand)
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Bestandsgeschichte: Der Bestand Rep. 16 umfaßt die Akten der Preußischen
Regierung in Aurich, die am 30. Juni 1885 gebildet wurde.
Ostfriesland war zwar bereits mit der Einverleibung des
Königreiches Hannover als neue Provinz in das Königreich
Preußen im Jahre 1866 preußisch geworden; doch ließen die
Preußen die in Aurich bestehende zentrale Verwaltungs-
behörde, die hannoversche Landdrostei Aurich, eine
Kollegialbehörde, zunächst noch für nahezu zwei Jahrzehnte
unangetastet bestehen, ehe man sie im Jahre 1885 zu einer
nach preußischem Büroprinzip arbeitenden Bezirksregierung
umzuwandeln begann.
1. Die Regierung in Aurich: Organisationsstruktur
Die anfallenden Geschäfte der Regierung wurden zu Anfang
noch in einem ungetrennten Kollegium wahrgenommen. Erst
im Jahre 1892 fand eine Aufteilung der Geschäfte in drei
Abteilungen statt. Neben die "Abteilung des Inneren",
später auch "Präsidialabteilung" oder "Allgemeine Abtei-
lung" genannt, trat zunächst eine "Abteilung für direkte
Steuern und Domänen" und schließlich eine Abteilung für
Kirchen- und Schulangelegenheiten. Diese Organisations-
struktur blieb im Prinzip bis in die 60er Jahre unseres
Jahrhunderts bestehen. Die Bezeichnungen für die drei
Abteilungen lauteten nach der Büroreform von 1932 wie
folgt:
I. Allgemeine Abteilung
II. Abteilung für Kirchen und Schulen
III. Landwirtschaftliche Abteilung
Die Aufgaben der Wasserstraßenverwaltung und das Wasser-
bauwesen wurden bis unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg
von der Abteilung I wahrgenommen, dann während der Besat-
zungszeit selbständig neben den drei übrigen Abteilungen
und schließlich ab 1949 in einer eigenen Abteilung IV, der
"Abteilung WSV", besorgt. Mit der Errichtung der neuen
Bundesbehörde "Wasser- und Schiffahrtsdirektion Aurich" am
1.11.1952 wurde die Abteilung IV vollends aus der Regierung
ausgegliedert, doch erfüllte sie
Bestandsgeschichte: seither ihrerseits die
übrigens anhand der Akten kaum von den Bundesaufgaben
zu trennenden Landesaufgaben.
Die herkömmliche dreigliedrige Organisationsstruktur der
Regierung wurde 1949 kurzfristig durch Bildung einer IV.
und einer V. Abteilung durchbrochen. Doch wurde die Aus-
gliederung der Wirtschafts- und Verkehrsdezernate und der
Hochbaudezernate aus der Abteilung I noch im selben Jahr
unter gleichzeitiger Errichtung der Abteilung IV (WSV)
zurückgenommen. (Vgl. dazu Rep. 17/1, 30; 309).
1954 bildete man innerhalb der Abteilung I zwei Unter-
abteilungen, deren eine sich mit Lastenausgleich, Wohnungs-
angelegenheiten, Wirtschaft, Sozialen Aufgaben und Flücht-
lingen zu befassen hatte, die andere für das Gebiet der
Wasserwirtschaft zuständig wurde. Die bereits erkennbare
Struktur mit 5 Abteilungen wurde allerdings erst im Jahre
1965 verwirklicht. Seither bestanden bei der Regierung
folgende Abteilungen:
Abt. 1: Allgemeine Abteilung
Abt. 2: Polizei, Bau- und Wohnungswesen
Abt. 3: Wirtschaft, Verkehr, Soziales
Abt. 4: Kirchen und Schulen
Abt. 5: Landwirtschaft
Die Geschäftsverteilung der Niedersächsischen Regierung
in Aurich blieb in dieser Form bis zur Auflösung des Regie-
rungsbezirks im Jahre 1978 bestehen. Der Regierungsbezirk
Aurich wurde durch Zusammenlegung mit jenem in Osnabrück
und dem Verwaltungsbezirk Oldenburg Teil eines neuen
Regierungsbezirks Weser-Ems mit Sitz in Oldenburg. In
Aurich verblieb nur eine Außenstelle mit Teilaufgaben,
insbesondere im Bereich der Kassenangelegenheiten.
2. Zur Bestandsbildung
Die Akten der von 1885 bis 1978 bestehenden zunächst
preußischen, dann, nach dem Zusammenbruch des "Dritten
Reiches" und der Auflösung Preußens, seit 1946 der nieder-
sächsischen Regierung in Aurich umfassen eine Zeitspanne
von nahezu 100 Jahren. Angesichts des großen Umfangs
schien es daher schon aus
Bestandsgeschichte: praktischen Gründen geboten,
eine Aufteilung des Materials auf verschiedene (Teil-)
Bestände vorzunehmen.
Es war naheliegend, einen zeitlichen Einschnitt mit den
Jahren 1945/46 vorzunehmen. Es ist zwar kein eigentlicher
Registraturschnitt erkennbar, doch ist durchaus bei einer
großen Anzahl von Akten festzustellen, daß trotz der nach
dem Kriege weiter bestehenden administrativen Kontinuität
ältere Akten nicht mehr in der bisherigen Form weiterge-
führt wurden, daß teilweise etwa auch in die bis dahin noch
nach dem Muster alter preußischer Fadenheftung gebundenen
Akten neuere Aktensplitter nur lose eingelegt oder dass
gänzlich neue Akten angelegt wurden. Schwerer wog bei der
Entscheidung für eine horizontale Trennung des Regierungs-
bestandes freilich der politische Aspekt, dem bei der
Bestandsbildung Rechnung getragen werden sollte: Mit dem
Ende des nationalsozialistischen Deutschen Reiches im Mai
1945, der im Jahre 1946 folgenden Auflösung Preußens und
schließlich der Begründung des Landes Niedersachsen am
1. November 1946 war die Zeit der "Preußischen" Regierung
in Aurich abgeschlossen.
So befinden sich im Bestand Rep. 16 in der Regel die Akten,
die im Zeitraum zwischen 1885 und 1945/46 entstanden sind.
Die Regierungsakten aus der Zeit von 1945 bis 1978 finden
sich hingegen künftig im Bestand Rep. 17: Niedersächsische
Regierung in Aurich.
Es versteht sich fast von selbst, daß der vorgenommene
Einschnitt bei den Jahren 1945/46 nicht in allen Fällen
konsequent durchgeführt werden konnte. Akten wurden,
wenn sie über die genannte Grenze hinausreichten, nur im
Ausnahmefall aufgeteilt, dann etwa, wenn lose Aktenteile am
Ende eines gebundenen (älteren) Aktenbandes in die Zeit
nach 1945 wiesen. Ansonsten wurden die Akten je nach ihrem
zeitlichen Schwerpunkt nach Rep. 16 oder Rep. 17 gelegt.
Zeitliche Überschneidungen zwischen beiden
Bestandsgeschichte: Regierungs-
beständen ließen sich somit nicht ganz vermeiden.
Dies gilt im übrigen besonders für die Akten der Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung, die ja ursprünglich innerhalb
der Allgemeinen Abteilung geführt wurden und erst nach 1945
einer eigenen Abteilung "WSV" zugeführt wurden, an deren
Stelle erst am 1. November 1952 mit der WSD Aurich eine
Nachfolgebehörde trat. So kommt es, daß die Akten der
Abteilung IV (WSV) in der Regel noch bis etwa 1949/52
im entsprechenden Regierungsbestand (Rep.16/4) aufzusuchen
sind und erst nach diesem Einschnitt im Bestand der WSD
(Rep. 150) ihre Fortsetzung finden.
3. Zum Teilbestand Rep. 16/1
Aus den vorstehenden Ausführungen dürfte bereits deutlich
geworden sein, daß innerhalb der chronologischen Aufteilung
auch eine vertikale Teilung der Regierungsakten in Teil-
bestände geboten war.
Entsprechend der Geschäftsverteilung der Regierung in
preußischer Zeit in 3 (bzw. 4) Abteilungen wurde auch der
Gesamtbestand der Akten aufgegliedert in:
Rep. 16/1 Allgemeine Abteilung,
Rep. 16/2 Abteilung für Kirchen und Schulen,
Rep. 16/3 landwirtschaftliche bzw. Domänenabteilung und
Rep. 16/4 Wasser- und Schiffahrtsverwaltung.
Der in diesem Findbuch vorgelegte Bestand Rep. 16/1 ist
nun aufgrund der Verzeichnungsarbeiten von Dr. Wolfgang
Henninger, Dr. Paul Weßels und Dr. Sven Mahmens
vollständig erschlossen. Der Altbestand Rep. 21a
(Präsidialabteilung) konnte zwischen 1993 und 2001
in den Bestand Rep. 16/1 überführt werden, auch wenn
die dringend notwendige Neuverzeichnung vieler Akten
bislang nur von Dr. Henninger durchgeführt werden konnte.
Kleinere Teile von Rep. 21a - vor allem Unterlagen zum
Berufsschulwesen und zur kirchlichen Verwaltung
(christliche Kirchen, Judaica) - wurden dabei den Beständen
Rep. 16/2 und Rep. 16/3 zugeordnet. Alle jüngere
Aktenakzessionen sind nun ebenfalls
Bestandsgeschichte: eingearbeitet.
Einen Registraturschnitt hat es, wie 1997 festgestellt
werden konnte, aufgrund einer Verfügung vom 21. November
1938 gegeben, doch bleibt er aus naheliegenden Gründen
bei der Einteilung des Bestandes Regierung Aurich
unberücksichtigt.
Die Benutzung des Bestandes wird in Zukunft durch das
von Dr. Rolf Uphoff erstellte "Inventar der Quellen zur
Krisenzeit der Weimarer Republik" erleichtert.
Aurich, Dezember 1991
Dr. Herbert Reyer
Aurich, Dezember 1997/Juli 2000
Dr. Wolfgang Henninger
Interner Vermerk:
Am 9.4.2002 habe ich die Vollständigkeit
des Bestandes zwischen Nr. 1117 und Nr. 5135
überprüft und die bestehenden Lücken oder
Doppelbelegungen behoben.
Im August 2003 habe ich ca. 60 01-Akten
klassifiziert und die gesamte Klassifizierung
anhand des ausgedruckten Findbuchs überprüft.
Außerdem habe ich 44 Nachlassakten sowie
162 Namensänderungsakten neu verzeichnet
Alle Aktentiteln, vor allem jene, die von anderen
Mitarbeitern eingegeben wurden, sind von mir
komplett überarbeitet und vereinheitlicht worden.
Eine Überprüfung des Index steht noch aus.
Sie ist auf Weisung des Archivleiters bis zum
Ende der Verzeichnungsarbeiten an den
Regierungsbeständen hinauszuschieben.
Eine eingehende Neuverzeichnung vieler Akten
nach modernen archivischen Methoden (z.B.
durch Enthält-Vermerke usw.) bleibt weiter
wünschenswert.
August 2003
Dr. Wolfgang Henninger
Literatur:
Mühlenbrock, Tim, Geschichte der Bezirksregierung
Weser-Ems und ihrer Vorgängerbehörden.
Mittelinstanzliche Verwaltung im Raum Weser-Ems
von 1815 bis heute, Oldenburg 2003
Verordnung, betreffend die Amts- und Kreisverfassung in der Provinz Hannover. Vom 12. September 1867, in: Amtsblatt für die Provinz Ostfriesland, 1867, S. 2050 ff. (Kreisverfassung bis 1885) (29.9.2004)
Die Verwaltungs-Einrichtungen in der neuen
Bestandsgeschichte: Landestheilen [u.a. zu Regierungen usw.], in: Mittheilungen aus der Provinzial-Correspondenz, in: Amtsblatt 1867, S.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.