Bl. 49: Wilhelm von Geroldseck, oberster Schulmeister, und die Chorherrn des Kapitels St. Cyriax-Stifts zu Wiesensteig, vidimiert für Graf Friedrich von Helfenstein folgende Urkunde Graf Ulrichs zu Württemberg über das Lösungsrecht an der Herrschaft von 1453 Mai 10: Graf Ulrich zu Württemberg, Vormünder etc. beurkundet, dass Graf Friedrich von Helfenstein, der gegen die Stadt Ulm ein ewiges Lösungsrecht an seinem verpfändeten Teil der Herrschaft gehabt hat, diesen Teil auch von ihm gegen 9.000 rheinische Gulden einlösen können soll.