Papst Clemens VI. beauftragt den Bischof von Mirepoix (episcopo Mirapicensi) und die Äbte der Klöster des Hl. Saturninus in den Diözesen von Toulouse, Arles und Roussillon (Elnensis dyoc.), auf die Klage der Äbte und Äbtissinnen des Zisterzienserordens, dass einige Erzbischöfe , Bischöfe, Äbte, Prioren usw. sowie Herzöge, Markgrafen, Grafen, Barone, Ritter usw. und andere Gemeinden und Personen unmittelbar oder mittelbar zu ihren Klöstern gehörige Güter, Einkünfte und Rechte usurpierten oder usurpieren ließen oder bedrückten und beschädigten, wie auch insbesondere auf Bitten des Bischofs Wilhelm von Tusculum (Frascati) und des Königs Johann von Frankreich file://fn@01, zu je Einem oder Zweien, selbst oder durch Andere, und zwar auch außerhalb der Orte, in denen sie zu Konservatoren und Richtern bestellt seien, die gedachten Äbte, Äbtissinnen und Konvente wirksam in ihrem Besitz zu schützen und gegen die Übertreter mit kirchlicher Zensur einzuschreiten. Datum Auinione II Nonas Febr. anno nono.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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