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Der Offizial des Gerichtshofs zu Konstanz bestätigt, dass vor ihm Magister Heinrich von Tübingen (Tüwingen) sein Haus daselbst, welches er mit Gärten, Hofstätten, Scheuer, Kelter und allem Zugehör bis an die Hauswand des Heinrich Bäht von den Erben des verstorbenen Goltgen erworben und bisher besessen hatte, an das Kloster Bebenhausen um 150 Pfund Heller verkauft hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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