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Der Generalvikar des Bischofs Thomas [Berlower] von Konstanz konsekriert die neue Kapelle zu Ehren der Jungfrau Maria in des Klosters Bebenhauser Hof zu Tübingen und den daselbst befindlichen Altar zu Ehren derselben, des heiligen Kreuzes und verschiedener Heiliger, bestimmt einen Tag zur Einweihung desselben und gewährt allen, welche dort ihre Andacht verrichten, einen 40-tägigen Ablass.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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