Hans Renz und Jörg Widmann aus Schlaitdorf, zu Tübingen gef., weil sie einen auf eine Zaunlatte in J. Widmanns Garten gesprungenen Hirsch in dessen Scheuer getötet und ihm das Fell abgezogen hatten, dieses in Reutlingen gerben ließen und dann verkauft haben, strenger Strafe verfallen, jedoch begnadigt und mit der Auflage entlassen, ihre Gefängnisatzung, alle Unkosten und eine Strafe von 20 lb h zu bezahlen, künftig keinerlei Waidwerk zu betreiben, keine Büchse mehr zu gebrauchen, keinen Hund in den Wald und an andere verdächtige Orte zu führen sowie andere Wilderer anzuzeigen, geloben eidlich, diese Bestimmungen zu halten, und schwören U.