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Graf Ulrich von Helfenstein der Ältere und die Stadt Ulm werden in einem Streit wegen zweier Jahresnutzen (von 1451 und 1452) aus des ersteren Drittel der Herrschaft Wiesensteig durch Hans von Wernau und Burkhard von Bach dahin betädingt, dass sie vor Ulrich von Schienen als Gemeinmann mit je einem von jeder Partei gewählten Zusatz Rechnung ablegen und den Urteilsspruch dieser drei nachkommen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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