Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, ein Öffnungsrecht an Burg Wilenstein (Wielnstein) zu haben und gibt Karl von Breidenborn (Breidenbronn), seinem Amtmann zu Kaiserslautern (Lutern), die Vollmacht, den Burgfrieden gegenüber den dortigen Gemeinern an seiner statt zu geloben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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