Abt Eberhard [von Brandis] und der Konvent des Benediktinerklosters Reichenau ("in der Richen Owe") [Lkr. Konstanz] verkaufen den Ulmer Bürgern Johann, Ulrich und Peter Strölin, den Söhnen des Peter Strölin, ihre Zehntrechte in Böfingen ("Bevingen") [Stadt Ulm], im Bebenaichach [abgegangen bei Ulm] und in Boppenreute [abgegangen bei Ulm] als Leibgeding. Diese haben dem Kloster dafür 200 Pfund Heller bezahlt. Stirbt einer der Brüder, dann fallen die Zehntrechte an die Überlebenden. Nach dem Tod der drei Brüder fallen sie dagegen wieder an das Kloster zurück. Ihrem Vater Peter Strölin wird das Recht eingeräumt, diese Zehntrechte zu nutzen, solange er und einer seiner Söhne am Leben ist. Nach seinem Tod oder wenn er dies möchte, fallen die Zehntrechte an seine Söhne.