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Jakob Glaser, B. zu Weilheim, erneut zu Kirchheim gef., weil er sein altes liederliches, verschwenderisches Leben trotz geschworener Urfehde wieder aufgenommen und sich gegen den Ammann von Weilheim außerdem aufsässig verhalten hatte, auf Befehl des Herzogs vom Untervogtsamtsverweser Silvester Egcker peinlich beklagt, nach Rede und Antwort, Verlesung der Urfehde und ordentlichem Verfahren dazu verurteilt, eine neue Verschreibung neben der alten, die in Kraft bleiben soll, aufzurichten und darin zu verschreiben, künftig alle Wirtshäuser, Zechen und Gesellschaften zu meiden, keine Waffen zu tragen, sein Hab und Gut nicht anzutasten, keine Schulden zu machen, sich gehorsam gegen die Obrigkeit zu verhalten, seine Ehefrau wie ein Biedermann zu behandeln, nimmt dieses Urteil an, verpflichtet sich, alle genannten Bestimmungen auszuführen und zu halten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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