Johann Werner Freiherr von Dobbe zu Lyren und Horll, Erbmarschall des Stifts Essen, kurkölnisch-münsterischer Leutnant der Kavallerie, macht bekannt, dass Abt Bernhard ihn nach dem Tod des Abts Johann mit dem Haus und der Wohnung zu Lyren in Wattenscheid zu Dienstmannsrecht belehnt hat. -Er hat gehuldigt im Beisein von Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift