Streitgegenstand sind neun Morgen Land im Kirchspiel Hemmerden. Das Kloster fordert sie als altes Lehen für sich, während die Appellatin erklärt, Johann Nering bzw. seine Witwe, ihre Eltern, seien 1529 auf Grund einer Forderung und da der damalige Abt den ihm gerichtlich abgeforderten Eid nicht habe leisten wollen, in das Land immittiert worden. Entsprechend diesem rechtskräftigen Urteil seien nach dem Tode ihrer Eltern sie und ihre Söhne Herman und Peter mit dem Land belehnt worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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