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Ulrich Miller von Bissingen und Gaiss Hans von Zell, wegen des Verdachts der "Ketzerei", deren sie von Veit Haderlein, Hirt zu Frickenhausen, in einer Urgicht beschuldigt wurden, zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte und mit Rücksicht auf die Jugend und Torheit des Gaiss Hans unter der Bedingung freigelassen, dass sie ihre Haftungskosten unverzüglich bezahlen und alle verdächtigen Sachen künftig unterlassen, versprechen, dies auszuführen und zu halten und schwören U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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