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Kaiserliche Sequesterverwaltung und Deutschordensverwaltung der Herrschaft Weikersheim (Bestand)
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Inhalt und Bewertung
Nach der zweiten kaiserlichen Acht Graf Georg Friedrichs von Hohenlohe-Weikersheim 1634 wurde sein Weikersheimer Landesteil am 1. November unter kaiserliche Sequesterverwaltung gestellt. Der ehemalige Deutschordensrentmeister Walzen wurde als kaiserlicher Sequesteroberamtmann in Weikersheim eingesetzt. Januar 1637 ging die Grafschaft durch kaiserliche Schenkung an den Deutschen Orden über. Nachfolger von Walzen in der Verwaltung der Grafschaft wurde 1638 der Deutschordenskomtur Hans Joachim von Eyb als Oberamtmann. Der Deutsche Orden gab nach Abschluß des Westfälischen Friedens am 18. März 1649 die Grafschaft Weikersheim wieder an das Haus Hohenlohe zurück. - Akten der Deutschordensregierung Mergentheim über die Herrschaft Weikersheim verwahrt das Staatsarchiv Ludwigsburg im Bestand B 293 III, Auswärtige Herrschaften III (Bü 44-47).
Gliederung: 1. Staatsrechtliche Zugehörigkeit; 2. Malefizsachen; 3. Kriegswesen; 4. Finanzwesen; 5. Kirchenangelegenheiten; 6. Jagdsachen; 7. Ämter Hollenbach und Weikersheim; 8. Herrschaftliche Diener (außer Geistliche); 9. Kanzleiverwaltung; 10. Suppliken.
1. Zur Verwaltungsgeschichte: Nachdem Graf Georg Friedrich von Hohenlohe (-Weikersheim) 1634 zum zweitenmal der kaiserlichen Acht verfallen war, wurde sein Weikersheimer Landesteil am 1. November 1634 unter kaiserliche Sequesterverwaltung gestellt, der frühere Deutschordensrentmeister Walzen als kaiserlicher Sequesteroberamtmann in Weikersheim eingesetzt. Am 16. Januar 1637 ging die Grafschaft durch kaiserliche Schenkung an den Deutschen Orden über. Auf Walzen folgte 1638 Hans Joachim von Eyb, Deutschordenscomtur, als Oberamtmann. Als kaiserliche und dann Deutschordenssekretäre lassen sich der aus der gräflich hohenlohischen Verwaltung übernommene Johann Lorenz Gerhard von 1635 an und seit dem Spätjahr 1643 Elia Adam Weingart nachweisen. Weitere Beamte waren Esaia Förtsch, kaiserlicher Verwalter (Amtsverweser) der Grafschaft 1635, Georg Juncker, Keller in Hollenbach 1638-1644, Johann Stetter, Keller in Schrozberg 1644, Andreas Kempter, Keller in Weikersheim 1640-1645, und Caspar Gottfried Heimb, ebenfalls Keller in Weikersheim 1645. Im Gefolge des Westfälischen Friedens gab der Deutsche Orden Weikersheim am 18. März 1649 wieder an das Haus Hohenlohe zurück.
2. Zur Geschichte des Bestandes: Ein Teil des Schriftguts der kaiserlichen Sequester- bzw. der Deutschordensverwaltung wurde wohl um 1650 verzeichnet, nach Sachgruppen geordnet und innerhalb der Sachgruppen einigermaßen chronologisch gelegt und durchgezählt. Die Titelaufnahmen wurden in einem Bandrepertorium eingetragen, das auch Aufnahmen hohenlohischer Bestände aus der Zeit vor der Sequesterverwaltung enthält. Einzelstücke, nur zum Teil im genannten Repertorium aufgeführt, wurden im 18. Jahrhundert zusammen mit den Reichstags-, Kreis- und Grafenkollegiumsakten verzeichnet, signiert und aufgestellt. Dekan Blind verzeichnete 1919 einige Stücke aus beiden Gruppen zusammen mit weiteren von ihm aufgefundenen, bis dahin nicht bekannten Akten der Zeit. Er formierte meist neue Büschel, die eine viergliedrige Lokatur erhielten (z.B. B V 86 Qu. 15, wobei B den Raum, die römische Zahl den Schrank, die erste arabische Ziffer die Schublade und die in Quadrangel stehende Ziffer das Büschel in der Schublade bezeichnen), stellte sie allerdings nur im Repertorium, nicht am Lagerort als Abteilung XV der Haus- und Familiensachen ohne Rücksicht auf die Provenienz zusammen. Wenige Einzelschriftstücke fügte er dem von ihm gebildeten Urkundenselekt ein. Bei der Übernahme des Schloßarchivs 1967 durch das Land Baden-Württemberg fand sich etwa ein Drittel der im Repertorium des 17. Jahrhunderts erfaßten Akten vermischt mit weithin im gleichen Repertorium an anderer Stelle verzeichneten Militaria hohenlohischer Provenienz auf Schrank III im Raum 44 des Archivs und außerdem im Archivraum 67 des Hausmeisterbaus des Schlosses. Weitere Teile lagen, wie zu erwarten, noch im Verband mit den Reichstagsakten bzw. an den von Dekan Blind im Repertorium angegebenen Stellen. Es bleibt festzuhalten, daß sich nicht alle an den verschiedenen Orten verzeichneten Archivalien ermitteln ließen. Andererseits konnten in das neue Repertorium auch bisher nicht berücksichtigte Schriftstücke, die an mehreren Stellen des Archivs vereinzelt auftauchten, eingegliedert werden. Während die Kriegs- und Einquartierungsakten ziemlich vollständig und die Rechnungsakten weitgehend erhalten zu sein scheinen, fehlen insbesondere die Akten über die Beziehungen zu den einzelnen hohenlohischen Linien und zu den übrigen angrenzenden Herrschaften fast ganz. Akten der Deutschordensregierung Mergentheim betreffend die Herrschaft Weikersheim verwahrt das Staatsarchiv Ludwigsburg im Bestand B 293 III, Auswärtige Herrschaften III, Büschel 44-47.
3. Anlage des Repertoriums: Der Bestand wurde zusammen mit den im Verband liegenden Militaria, Reichstagsakten usw. von Oktav und Quart in Folio gelegt, verzeichnet und dann ausgesondert. 32 Büschel, meist bisher nicht verzeichnete Miscellanea, wurden aufgelöst und auf andere Büschel aufgeteilt. Die von Dekan Blind für ein Urkundenselekt ausgehobenen Schriftstücke wurden, wo es ging, in die alten Büschel reponiert oder als Einzelstücke wieder in den Bestand eingegliedert. Die neue Ordnung schließt sich weitgehend an die Gruppierung des Repertoriums aus dem 17. Jahrhundert an, wenn auch in Einzelheiten davon abgegangen wurde. So wurden die Abteilungen "Gefäll und Einkommen" und "Rechnungen, Contribution, Dienstgeld, Schatzung" zusammengelegt; die Abteilungen "Staatsrechtliche Zugehörigkeit", "Kanzleiverwaltung" und "Suppliken" sind aus von Dekan Blind erstmals verzeichneten Büscheln neu gebildet worden. Innerhalb der Gruppen ist die Reihung chronologisch. Der Bestand umfaßt 113 Büschel in 1,8 lfd. m. Die Verzeichnung erfolgte unter Leitung von Staatsarchivdirektor Dr. Gönner 1968/69 durch Staatsarchivassessor Dr. Cordes. Im Zusammenhang mit der Verlagerung des Schloßarchivs Weikersheim in das Hohenlohe-Zentralarchiv wurden 1983/1984 auch die im Hauptstaatsarchiv Stuttgart lagernden Teilbestände nach Neuenstein verbracht. Hier wurde 1987 der vorliegende Bestand durch Archivamtmann W. Beutter nochmals überprüft, die Verpackung vorbereitet und die Redaktion des Repertoriums abgeschlossen. Neuenstein, im August 1987 Beutter
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.