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Reversbrief über die Übertragung eines Erblehens an Othmar Tribler zu Kleineislingen; das Lehen umfasst ein Haus und einen Garten, sowie eine Wiese und mehrere Äcker; damit verbundene Verpflichtung zur jährlichen Zahlung von 6 Pfund 6 Schilling Heller, 2 Malter Dinkel, 2 Malter Hafer, 2 Hennen, 4 Hühner und den Zehnt von allen Einkünften aus dem Lehen, jährlich fällig am St. Michaelstag; im Falle eines Besitzwechsels, ob durch Tod oder Übertragung, muss den Chorherren des Stifts Oberhofen jeweils 3 Gulden Wegelohn und 3 Gulden Handlohn gezahlt werden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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