Hans von Sickingen, Ritter, bekundet, dass er das Schloss und Amt Böckelheim (Beckelnheym) [Schloßböckelheim] mit den Städten und Flecken Sobernheim und Monzingen von Kurfürst Philipp von der Pfalz um eine Summe Geld innegehabt hat und ihm auch zuvor mehrfach Geld geliehen hatte. Zum heutigen Tag ist Philipp mit ihm um die Lösung des Amtes und die ausstehenden Summen übereingekommen und hat die Ausstände vollständig beglichen, wofür Hans ihn quitt und ledig sagt. Alle diesbezüglichen Verschreibungen hat Hans übergeben, weitere etwaige gefundene Briefe sollen ungültig sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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