Ursula Endriß, Ehefrau des Tuchscherers aus Stuttgart, wegen Diebstahls zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, leistet auf die ihr auferlegten Entlassungsbedingungen, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und ohne Erlaubnis nicht wieder zu betreten, die sie freiwillig als Recht anerkennt, einen Eid und schwört U. Die Ausgewiesene war schon früher wegen "ettlich..böß mißhandlungen " mit Urteil und Recht aus der Stadtkirche gesprochen, jedoch aus Gnade Herzog Ulrich wieder eingelassen worden auf das Versprechen hin, sich wohl und ehrbarlich zu halten. Dessen ungeachtet hatte sie einem fremden Krämer während seines Aufenthalts im Wirtshaus des Martin Binder zu Kirchheim zwei gute "toppel parett" (Kopfbedeckungen) aus einem verschlossenen und zugebundenen Korb heimlich entwendet.