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Jakob Epp, württembergischer Visitationsrat, reversiert Herzog Friedrich auf die Überlassung eines unter dem Tummelplatz, am Nesenbach und an den Gärten des A. und des gewesenen Kammerprokurators Fabian Egen gelegenen Plätzleins von 3 Achtel 6 Ruten 12 Schuh in einem Gnadenkauf um 30 fl LW, die der A. dem Kastkeller erlegt hat. Der A. ist bereit, den freien Zugang zu den auf dem Plätzlein liegenden Teucheln, die das Wasser vom Wasserturm zum Lustgarten leiten, und alle zu deren Unterhaltung nötigen Arbeiten jederzeit zu dulden und dem Egen zum Heuen, Düngen und zur Materialzufuhr gemäß dem am 20. März 1598 zu Stuttgart geschlossenen Vergleich freie Ein- und Ausfahrt zu gewähren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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