Zwei Dokumentenabschriften vom 3. März 1373 (Urkunde der Markgrafen von Meißen) bzw. nach dem 3. März 1373 (Bericht Anselms von Sandau und Czaslavs von Penzig) auf einenem Blatt: 1) Friedrich [III.], Balthasar und Wilhelm [I.], Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen einerseits sowie Karl [IV.], Römischer Kaiser und König von Böhmen, und Wenzel [IV.], König von Böhmen andererseits kommen überein und geloben einander, dass die Vasallen (mannen), die von beiden Seiten Lehen haben, diese bis Pfingsten unter dem Eid, den sie ihrem Herren schuldig sind, benennen und in offenen besiegelten Briefen beschreiben sollen. Wenn sich jemand dieser Anordnung widersetzen sollte, soll er nach Ablauf der Frist von beiden Seiten dazu gezwungen werden. Beide Seiten sollen sich mit dem, was die Vasallen angeben, begnügen. Die festgestellten Verhältnisse sollen anschließend beurkundet werden. - Siegel der Aussteller angekündigt. 2) Anselm von Sandau, Herr zu Ronov (Ronav), und Czaslav von Penzig (Penczk), Vogt zu Bautzen, berichten an einen nicht namentlich genannten Fürsten [wahrscheinlich aus dem Rat Kaiser Karls IV.] über die Ausführung der in der wörtlich dem Bericht vorangestellten Urkunde (Nr. 295) geforderten Überprüfung von böhmischen und meißnischen Lehen der Vasallen, die von beiden Seiten Lehen haben, im konkreten Fall der Lehen der [Burggrafen] von Wettin (Wytten, Witten). Im Bericht außerdem mit vollem Namen genannte Personen: Herr Benisch (Benisse) [Berka] von der Duba (Dube); Witzel (Wyczel) von Ponickau (Ponkav); Nikolaus (Nickel) von Ohorn; Tammo von Nebelschütz (Nebelczuz); Johann (Jenchin) Grensing (Grensinge); Rudolf [II.], Herzog von Sachsen[-Wittenberg]; Hencke Vogt (Voit); Johann (Hans), [Burggraf] von Wettin. Im Bericht genannte geographische Namen: [Groß]röhrsdorf (Rudegers Dorff, Rudegersdorff); Pulsnitz (Polsnicz, Pulsnicz), [Fluss, Stadt] und Vorwerk; Vollung (die Vollunge); Slichtniges Holcz.

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Sächsisches Staatsarchiv
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