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Albert genannt Fliner, Chorherr in Öhringen (Orengoe), Magister Albert, Kirchrektor in Nellingen und Magister Konrad, Kirchrektor in Oberesslingen entscheiden als Schiedsleute in dem Streit zwischen dem Edlen Schwigger von Blankenstein und dem Ritter Walter gen. Scharre um Äcker bei dem Dorf Scharnhausen, dass Ritter Walter die Nutznießung derselben, die ihm verpfändet ist, noch für die drei folgenden Jahre behalten soll, obgleich dann die Nutznießung um ein Geringes die Pfandsumme übersteigt, und dass für diesen Mehrbetrag der Edle Schwigger, an den die Äcker nach Ablauf der drei Jahre fallen sollen, oder seine Erben den Ritter Walter in keiner Weise belangen dürfen. Auf den Bruch des Vergleichs setzen sie eine Strafe von je 10 Mark, zu bezahlen an den Teil, der an der Abmachung festhält, und an die Schiedsrichter.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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