Johannes, von G. Gn. Abt der Münster S. Ludgeri in Werdena u.
Helmstede, eröffnet dem Ehrwürdigen N., Canonicus der Hauptkirche in
Halberstadt u. Archidiaconus der Kirche in Helmstedt, u. dessen Commissarius
oder Vertreter, daß Er zu der, durch den Tod Herrmann Hattrops, Clerikers
der Köllner Diöcese, erledigten vicaria corporis Christi in der S.
Stephanskirche zu Helmstedt, - deren Collation, Provision u. Präsentation,
gleich allen anderen Verfügungen darüber, dem Rechte nach Ihm zustehe,
während die Ertheilung der Investitur in jedem Vacanzfall herkömmlich Jenes
Sache sei -, hierdurch den achtbaren Johannes Kruyshair de Lippia,
Presbyter, Köllner Diöcese, benenne u. präsentire; u. fordert ihn auf,
Letzteren unter den gebräuchlichen Feierlichkeiten zu der gedachten Vicarie
und allen ihren Rechten u. Zubehörungen zuzulassen, in dieselbe einzuführen,
u. damit zu investiren. - Dat. anno domini 1529 die autem 18 mens Oct. -
(Von dem angeh. Siegel ist nur noch ein geringes Bruchstück
vorhanden.)