Petrissa, Nikolaus (Clais) Hundeßers Tochter von Wolf (Wolve), schwört, hinter Johann Grafen zu Sp. und seinen Erben wohnen zu bleiben ohne Abtrünnigkeit mit Leib und Gut. Dafür stellt sie als Bürgen: Johann (Hans) Urer von Kröv (Crove), Heinrich (Heyne) Johanns Sohn an dem Stade, Johann (Henckin) den Fährmann und Thomas Snyder, alle wohnhaft zu Kröv. Hält Petrissa die Zusicherungen nicht, haben diese auf Mahnung des Grafen oder seiner Amtleute ohne Verzug nach Trarbach (Tranre-) zu kommen und dort zu bleiben, bis dem Grafen 100 rheinische Gulden gezahlt sind. Die Bürgen geloben, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Stirbt ein Bürge, hat Petrissa sofort einen neuen, gleichwertigen zu stellen. Sie und die Bürgen bitten die Junker (1) Hugo von Wildburg (Wilperg) und (2) Johann (Hans) vom Berg gen. Meiser um Besiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.