Rutgerus Horst, des etc. Klosters S. Ludigeri vor Helmstedt Propst,
u. zugeordnete Conventualen bekennen, daß Sie Merten Storck dem Jüngeren -
welchem mit Ihrer Genehmigung Steffen Warneken, Bürger zu Helmstedt in dem
Neumarkt, um aus seiner, durch die beschwerlichen Kriegszeiten
herbeigeführten Noth zu kommen, in Gegenwart des Buchsenschmieds u. Bürgers
in Helmstedt Jürrien Jernerich, 2 dem Kloster zu Erbenzinslehen gehende
Morgen Landes oben bei dem Kinits-Kulcke im Wormsteter Felde für 38
Reichstaler (à 24 Silbergroschen) verkauft habe - als Erbenzinslehenmann
angenommen, und in den ruhigen, nießbräuchlichen Besitz der 2 Morgen
eingesetzt, u. darin gegen Jedermann zu schützen gelobt haben: wogegen er
jährlich auf Michaelis 1 gutes Vierfaß Roggen als Erbenzins davon in das
Kloster liefern u. den Acker in keiner Weise ohne Ihre vorgängige
Genehmigung veräußern solle. - Geben auff unserm Closter S. Ludigeri den 27
des Monats Februarii Im Jhare 1634 - (Mit dem Bruchstücke eines angehängten,
mit Contrasigill versehen gewesenen Siegels.)