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Rutgerus Horst, des etc. Klosters S. Ludigeri vor Helmstedt Propst, u. zugeordnete Conventualen bekennen, daß Sie Merten Storck dem Jüngeren - welchem mit Ihrer Genehmigung Steffen Warneken, Bürger zu Helmstedt in dem Neumarkt, um aus seiner, durch die beschwerlichen Kriegszeiten herbeigeführten Noth zu kommen, in Gegenwart des Buchsenschmieds u. Bürgers in Helmstedt Jürrien Jernerich, 2 dem Kloster zu Erbenzinslehen gehende Morgen Landes oben bei dem Kinits-Kulcke im Wormsteter Felde für 38 Reichstaler (à 24 Silbergroschen) verkauft habe - als Erbenzinslehenmann angenommen, und in den ruhigen, nießbräuchlichen Besitz der 2 Morgen eingesetzt, u. darin gegen Jedermann zu schützen gelobt haben: wogegen er jährlich auf Michaelis 1 gutes Vierfaß Roggen als Erbenzins davon in das Kloster liefern u. den Acker in keiner Weise ohne Ihre vorgängige Genehmigung veräußern solle. - Geben auff unserm Closter S. Ludigeri den 27 des Monats Februarii Im Jhare 1634 - (Mit dem Bruchstücke eines angehängten, mit Contrasigill versehen gewesenen Siegels.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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