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Vogt und Richter zu Truchtelfingen, Tailfingen und Onstmettingen beurkunden ihr Urteil in der Steitsache zwischen dem Flecken Winterlingen und Jakob Schempp daselbst wegen eines Dielzaunes an der "Brayttin" Wiese zu Gunsten des Jakob Schempp.
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Vogt und Richter zu Truchtelfingen, Tailfingen und Onstmettingen beurkunden ihr Urteil in der Steitsache zwischen dem Flecken Winterlingen und Jakob Schempp daselbst wegen eines Dielzaunes an der "Brayttin" Wiese zu Gunsten des Jakob Schempp.