Werner von Rosenfeld [Zollernalbkreis], Vogt zu Herrenberg [Lkr. Böblingen], fällt als Vorsitzender zusammen mit seinen Mitschiedsleuten Johann Engelfried und Härdlin Endinger, beide Bürger zu Rottweil, sowie Dietrich von Steinhulle [Unbestimmt] und Burer von Rosenfeld das Urteil im Streit zwischen dem Priesters Berthold, Schulmeister zu Dornstetten [Lkr. Freudenstadt], auf der einen Seite sowie Äbtissin und Konvent des Zisterzienserinnenklosters Rottenmünster [Stadt Rottweil] bei Rottweil auf der anderen Seite wegen des sogenannten Landoltshofes in Balgheim [Lkr. Tuttlingen]. Nach Prüfung der Aussagen beider Parteien sowie der von ihnen vorgebrachten Kundschaften und nachdem der Amtmann des Klosters beschworen hat, dass der Hof dem Kloster als freies Eigengut zusteht, wird der Hof dem Kloster zugesprochen. Alle Ansprüche des Schulmeisters werden abgewiesen. Auch seine Klage auf die von seinem verstorbenen Vetter Berthold auf dem Hof zurückgelassenen Gerätschaften und Güter wird abgewiesen, nachdem der Amtmann des Klosters geschworen hat, dass diese vom Kloster wegen Zinsrückständen eingezogen wurden.