Bernhard Häthsch, Hans Beck gen. Krieger, B. zu Sulz, und Martin Gruoler, wohnhaft zu Sigmarswangen, wegen verbotener ausländischer Kriegsdienste zu Sulz gef., jedoch unter der Bedingung freigel., ohne Erlaubnis ihres Herrn solche nicht wieder anzunehmen und die Gefängniskosten zu bezahlen, schwören U.