Der Reichskammergerichtsprozess des Freiherrn von Brabeck als Inhaber der Wingertshardter und Wissener Berg- und Hüttenwerke gegen den Reichsgrafen Edmund von Hatzfeldt-Weisweiler wegen der behaupteten zehnjährigen Zehntfreiheit aus einem mit dem Vater des Beklagten 1784 getroffenen Abkommen, abgeschlossen durch Vergleich