Hans Hoffstetter, reitender Postbote, zu Stuttgart gef., weil er in Trunkenheit einem anderen leichtfertig ins Auge gestochen hatte, so daß dieser fast sein Augenlicht verloren hätte, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten freigel., schwört U. und gelobt eidlich, sich vor Gericht zu stellen, wenn es der Geschädigte oder seine Freundschaft begehrten oder wenn er von der Obrigkeit dazu aufgefordert würde.