Hans Eyßelin aus Fellbach [Kr. Waiblingen], wegen Ketzerei, insbesondere Verachtung der Sakramente des Altars und er Beicht, der Messe und der Muttergottes- und Heiligenverehrung zu Nürtingen gef. und nach weltlichem und geistlichem Recht, insbesondere dem jüngsten Speyrer Reichstagsabschied harter Strafe verfallen, jedoch auf künftiges Wohlverhalten wieder freigelassen, nachdem er im Gefängnis dem Irrglauben widersagt, sich bekehrt und versprochen hatte, bei den von den Konzilien gemachten christlichen Ordnung zu bleiben, gelobt unter Eid, beim alten Glauben zu verharren, den Ordnungen und Satzungen gemeiner christlicher Kirche zu gehorchen und in keine Irrlehre mehr zurückzufallen, und schwört U. Zur Sicherheit gegen seinen Rückfall in den Irrglauben setzt er seine Güter zu Unterpfändern ein, nämlich: sein Haus mit Hofraite und Zubehör, zinst 1 lb 18 ß, 1 ½ Morgen Weingarten im Dietloch, zwischen dem Cannstatter Gemeindeland und Balthus Kientzinger gelegen, zinst der Herrschaft 5 lb, ½ Morgen Weingarten, grenzt an Michael Metzgar und Jecklin Horn, 2 Morgen Acker, grenzen an Nikolaus Maier und Balthus Hoßmann, sowie 1 Morgen Acker, oberhalb und neben Caspar Zieglar gelegen, welche Güter er weder selbst noch durch andere ohne obrigkeitliche Erlaubnis versetzen, verrücken, verändern oder verkaufen darf, sondern im guten Bau erhalten und vor Abgang bewahren soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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