Kaspar Stilltz von Dettingen Schloßberg, längere Zeit gef., weil er während des Bauernaufruhrs seine Büchse, die er wegen Wilddieberei vor längerer Zeit hatte abliefern müssen, mit Gewalt aus der Behausung des Junkers Veit Spät wieder an sich genommen hatte, jedoch auf Fürbitte in der Form begnadigt, dass er zur Strafe für sein Vergehen, mit dem er zugleich eine ältere Urfehde gebrochen hatte, noch einen Monat im Turm zu Kirchheim bleiben, künftig kein Wirtshaus mehr betreten und keine andere Waffe als ein abgebrochenes Brotmesser tragen soll, verpflichtet sich nach Verbüßung der Haftstrafe, die letztgenannten Bestimmungen einzuhalten und schwört U.