Graf Eberhard von Württemberg und seine Räte verpflichten die Gebrüder Grafen Fritz und Itelfritz von Hohenzollern mit der Stadt wegen aller bisher zwischen ihnen stattgefundenen Missfälligkeiten, wegen deren keinem ein Anspruch gegen den anderen zu stehen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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