Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass sein Getreuer Hans Ramung (+), Ritter, verstorben ist und Kinder, nämlich Hans, Matthias und Katharina hinterlassen hat. Er verordnet, wegen der treuen Dienste, die ihm der verstorbene Hans als Bannerherr (baner ritter) in ehrbarer und ritterlicher Weise geleistet hat, auch als Landesfürst und mit Zustimmung der Brüder des Verstorbenen - namentlich Bischof Matthias Ramung und Dieter Ramung, Propst zu Wimpfen - dass sein Getreuer Hans von Gemmingen genannt Giener, Amtmann am Bruhrain, Vormund der Kinder bis zu ihrem 20. Lebensjahr sein soll. Matthias und Dieter Ramung sollen ihm während der Vormundschaft, für die der Pfalzgraf Schutz und Schirm zusichert, mit Rat beistehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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