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Dem Hans Wolf von Stammheim wird Untersagt auf seinem See bei Stammheim nach Ant- und Wildvögeln zu schießen, da dieser See in der fürstlichen Wildfuhr und daher in der diesseitigen forstlichen Ober- und Herrlichkeit liegt (Edelleute, Stammheim)
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Dem Hans Wolf von Stammheim wird Untersagt auf seinem See bei Stammheim nach Ant- und Wildvögeln zu schießen, da dieser See in der fürstlichen Wildfuhr und daher in der diesseitigen forstlichen Ober- und Herrlichkeit liegt (Edelleute, Stammheim)