Die Ulmer Bürger Heinrich Krafft und Konrad Gregg als Pfleger und Vertreter des Bartholomäus Rehm sowie der Ulmer Ratsherr und Bürger Walter Ehinger als Vertreter seiner Ehefrau Katharina geborene Rehm bekennen: Der verstorbene Ulmer Bürger Bartholomäus Rehm hat in seinem am 31. Oktober 1526 errichteten Testament die ehelichen Kinder seines verstorbenen Bruders Berthold Rehm Bartholomäus und Katharina zu seinen Erben eingesetzt. Um nun Erbstreitigkeiten zu verhindern, haben sie zwischen den beiden einen Erbteilungsvertrag vermittelt.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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