Die Brüder Hermann und Kunz Otter bestätigen, daß sie vom Dekan und Kapitel des Stifts St. Peter zu Wimpfen im Tal zwei Höfe zu Kirchhausen (kirchhusen) mit allen Rechten und Einkünften gegen eine jährliche Gülte in genannter Höhe zu Lehen erhalten haben, wobei die A. dem Dekan und Kapitel des Stifts St. Peter zu Wimpfen im Tal zwei Morgen Weingarten in genannter Lage, für die Kunz Zopf als Anstößer genannt wird, als Sicherheit (underpfande) stellen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...