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König Wenzel gebietet der Stadt Reutlingen, die auf den nächsten Martinstag fällige gewöhnliche Steuer an den edlen Hadmar von Lawarn, bzw. wem er sie anweist, auszuzahlen.
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König Wenzel gebietet der Stadt Reutlingen, die auf den nächsten Martinstag fällige gewöhnliche Steuer an den edlen Hadmar von Lawarn, bzw. wem er sie anweist, auszuzahlen.