Suchergebnisse
  • 16 von 1.839

König Wenzel gebietet der Stadt Reutlingen, die auf den nächsten Martinstag fällige gewöhnliche Steuer an den edlen Hadmar von Lawarn, bzw. wem er sie anweist, auszuzahlen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...