Bischof Friedrich [II.] von Merseburg befiehlt allen Erzpriestern, Pfarrern und Pfarrvikaren (viceplebani) seiner Diözese, dass sie seiner kürzlich ergangenen Weisung gemäß den Gläubigen sowohl in Leipzig als auch in allen Dörfern und Burgen der Diözese erneut untersagen, Umgang mit Ulrich [von Maltitz], dem ehemaligen Propst der Regularkanoniker in Leipzig, zu pflegen, besonders aber dreizehn Einwohner Leipzigs{1} zu warnen, dass sie, wenn sie nicht binnen acht Tagen von der Gemeinschaft mit Ulrich von Maltitz lassen, selbst bei brennenden Kerzen und läutenden Glocken exkommuniziert werden würden. Als Zeichen der Ausführung dieses Befehls sollen die Geistlichen diesen Brief, versehen mit ihren Siegeln, zurücksenden. - Siegel des Ausstellers angekündigt. 1 Johann Hosang, Johann Lindenau (Lindenow), Dominicus de Valva, Hermann Sluk, Untervogt Christian (Kristanus subadvocatus) gen. Hozel, gen. Bychow, Konrad Goldschmidt (Aurifaber), Johann Becherer (picareator), Peter Grymmer, Johann Ochsener, Nikolaus gen. Heyda, gen. Waldheim (Waltheim).