Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass zwischen Gertrud Lebkuch (Lepkuchin), auch für ihre Kinder einerseits, und seinem Schiffmann Hamann Grabenmacher (Hamman Grabenmecher) andererseits Irrungen über einige Verfügungen (satzung) bestanden haben, die Hamanns verstorbene Ehefrau Ennel Schwertfeger (Schwertfegerin) gegenüber Gertrud und ihren Kindern als ihren Freunden getan haben soll. Demnach sollten die Kinder 40 Gulden, die Mutter Gertrud 20 Gulden und die älteste Tochter einen blauen Rock und einen Schleier erhalten. Kurfürst Philipp hat die Parteien zum heutigen Tag zum endlichen Entscheid vor seine Räte geladen, wozu Gertrud und ihr Ehemann, die Vormunde der Kinder mit anderen Freunden und Hamann erschienen sind. Kurfürst Philipps Räte haben an seiner des Landesfürsten statt die Parteien dahin vertragen, dass Hamann der Gertrud für die drei Forderungen insgesamt 35 Gulden ausrichten soll. Dafür soll Hamann 1 Gulden Gülte auf ein Haus zu Heidelberg legen, der Gertrud 15 Gulden und ihrem Mann 2 Gulden geben, weiter 1 Gulden "inn das kint bett" und die übrigen 12 nach Rat der Räte oder nächsten Freunde der Kinder beweisen und anlegen. Schließlich soll er Getrud einen Schleier aushändigen, weder den schlechtesten noch den besten. Damit sollen beide Parteien geschlichtet sein.