Kaiser Friedrich III. macht bekannt, daß ihn Bürgermeister und Rat von Helmstedt gebeten hatten, ihnen und ihren Nachfolgern die Rechte, Privilegien, Gnaden und Freiheiten zu bestätigen, die ihnen von den Herzögen von Braunschweig und den Äbten von Werden verliehen worden sind, darunter besonders das Erbrecht bei Frauengut (successsio bonorum coningalium) gen. frauwenrate. Der Kaiser entspricht ihren Wünschen unter Vorbehalt der Rechte von Kaiser und Reich. Wer dem zuwiderhandelt, hat eine Strafe von 20 Mark reinem Gold zu zahlen. - Datum Vienne ...