Konrad von Strahlenberg überlässt mit Zustimmung seines Sohnes Konrad und anderer Kinder dem Kloster Maulbronn einen von ihm zu Lehen rührenden, von Konrad von Höfingen dem Kloster verkauften Anteil am Weinzehnt zu Öwisheim als Eigentum und belehnt stattdessen Konrad von Höfingen mit seinem Hof zu Hirschlanden.