Joß Ylßfelder, B. zu Heilbronn, und seine eheliche Tochter Barbara, zwecks Verhandlung ihrer gegen Konrad Ernst, B. zu Kirchheim, erhobenen Anklage wegen vermeinten Bruchs des Eheversprechens einige Zeit zu Kirchheim festgesetzt, jedoch auf Fürbitte der Stadt Heilbronn, auch einiger Freunde vor der rechtlichen Erledigung der Anklage freigelassen, schwören U. unter der Bedingung, vor dem ordentlichen geistlichen Richter und sonst vor keinem Gericht ihr Recht gegen den Beklagten zu suchen.