Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt die Brüder Hans und Jörg Haffner (Hefner) von Wasselnheim zu seinen Dienern an, wofür sie ihm Treue, Huld und treuen Dienst auf sein Ansinnen gelobt haben. Beide haben ihre [ungenannten] Lehnsherren von den Dienstverpflichtungen ausgenommen. Hans und Jörg sollen dem pfalzgräflichen Unterlandvogt im Elsass und dem Zinsmeister zu Hagenau aufwarten und gemäß ihrer Ehre gehorsam sein. Wenn der Pfalzgraf sie in einem offenen Krieg zu Diensten erfordert, will er ihnen Sold, Futter, Mahl, Nägel und Eisen geben und ihren reisigen Schaden gütlich ersetzen, wobei im Falle der Nichteinigung beide Parteien das Urteil über Schadensersatz dem verordneten Hauptmann, Hofmeister und Marschall anheimstellen und deren Mehrheitsentscheid Folge leisten sollen. Kurfürst Philipp nimmt Hans und Jörg mit ihrem Hab und Gut in seinen Schirm und versichert, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder vor den gewiesenen Instanzen genügt und sie dem nachkommen wollen. Er weist seine Amtleute und die Seinen um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an.