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Nach gehabtem Augenschein, Einvernahme der Parteien und Durchsicht der von denselben vorgelegten Dokumente schlichten Willibald Dürr, Amtmann zu Tannenbühl (Tanbuhel), Kaspar Ferber und Jörg Kratzer, beide Vögte zu Gaildorf, Matthäus Büschler, Schultheiß zu Comburg, und Lienhard Bartholomes zu Blaufelden (Plofelden) als erbetene Schiedsmänner die Streitgkeiten zwischen den Gemeinden Ilshofen und Ruppertshofen um (Vieh-)Trieb, Weide und Hut, indem sie die denselben jeweils erlaubten bzw. verbotenen Triebpfade und Weidegründe im Bereich der die Gemeindemarkungen querenden oder tangierenden Schwäbisch Haller Landwehr genau beschreiben und festlegen. Hinsichtlich der Beweidung des Wasens, genannt Martins Anspach, entscheiden die Schiedsleute, dass derselbe für die Einwohner von Ruppertshofen gesperrt und lediglich denen von Ilshofen und Dörrmenz (Thermynz) zugänglich sein soll. Die von Ruppertshofen, deren Vieh vor kurzem Einwohnern von Ilshofen einen halben Acker auf genanntem Wasen abgeweidet hat, sollen den Geschädigten mit drei hallischen Scheffeln Hafer Ersatz leisten, auch soll Lorenz Hilprandt von Ilshofen, ein weiterer Grundbesitzer auf dem Wasen, für zusätzliche Eingriffe der Ruppertshofener entschädigt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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