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Franz Buschmayer, B. zu Haiterbach, wegen schuldhafter Handlungen im Turm zu Nagold gef., jedoch auf die Fürbitten von Freunden und Gönnern wieder freigelassen, gelobt, was ihm künftig wegen seiner Straftat mit Urteil und Recht schuldig zuerkannt würde, auszurichten und zu "vertreten", sowie alle auf ihn gelaufenen Gefängnis- und Gerichtskosten, Schreiber-, Stadtknecht- und Botenlöhne usw. selbst zu bezahlen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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