Gerichtliche Handlung vor Statthalter und Regenten in Württemberg bei Königlicher Regierung zu Stuttgart zwischen dem Kloster Bebenhausen und dem Pfarrer zu Pflugfelden wegen Erbauung der Pfarrbehauseung daselbst, d. h. der Verteilung der Kosten auf die Wiederaufbauung des im letzten Krieg verbrannten Pfarrhauses nebst Scheuer.