Hans Koch und Hans Mayer aus Dietlingen in der Markgrafschaft Baden, wegen mehrerer gen. Wildfrevel im württembergischen Forst zu Neuenbürg gef., jedoch begnadigt und mit der Auflage freigel., der Herrschaft Württemberg je 20 lb h Abtrag zu bezahlen und für Atzung und sonstige Unkosten aufzukommen, sich zeitlebens allen Waidwerks innerhalb des Herzogtums Württemberg zu enthalten, geloben dies eidlich und schwören U.