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Die im Kreispatent vom 10. November 1730 verrufenen spezifizierten Schweizer Münzen dürfen weder bei Kassen, noch im Privatverkehr, bei Strafe der Konfiskation angenommen werden
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Die im Kreispatent vom 10. November 1730 verrufenen spezifizierten Schweizer Münzen dürfen weder bei Kassen, noch im Privatverkehr, bei Strafe der Konfiskation angenommen werden
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 238 Bü 89
Oberrat: Generalreskripte und Druckschriften >> 1. Akten I (Grundbestand) >> 1.1 Generalreskripte und Verordnungen in chronologischer Ordnung >> Generalreskripte und Verordnungen, 1738
1. November 1738
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Dokument
Generalreskripte und Verordnungen, 1738
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 238 Oberrat: Generalreskripte und Druckschriften