Appellation der Kläger in der Rechtssache: Johann Georg Nestle und Eberhard Rieth zu Weil im Schönbuch (Kl. 1. und Appellanten 2. Inst.) gegen die Gerichtsverwandten Blasius Leipold, Martin Bauer, Jakob Wolf und Johann Woern daselbst (Bekl. 1. und Appellaten 2. Inst.) wegen formal unzureichender gerichtlicher Sicherung eines den Klägern als Bürgen eines Darlehensgeschäfts über 174 fl (Schuldner: Johann Georg Schönleber, Wagner zu Weil im Schönbuch, Kreditor: Stadthauptmann Gottschik zu Tübingen) vom Schuldner eingeräumten Grundpfandrechts - gegen das Urteil des bebenhausischen Klostergerichts Lustnau

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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