Innerhalb von 14 Tagen sind Verzeichnisse über (1.) die von den Franzosen verübten Plünderungen, Erpressungen und Feldschäden, (2.) die Vorspann und Postritte - nach dem Generalreskript vom 2. September - und (3.) die ordentlichen Geld- und Naturalabgaben an die französischen Truppen einzusenden